1. Kennzeichen der aufgrund der mit den Pächtern abgeschlossenen Verträge vom Stpfl. ausgeführten Leistungen ist das Element
der Verpachtung landwirtschaftl. Flächen wie auch das Element der Überlassung der dem Stpfl. zugewiesenen Zahlungsansprüche
an die Pächter. Die Zahlungsansprüche teilen im Streitfall nicht das rechtliche Schicksal der Verpachtung der landwirtschaftl.
Flächen.
2. Die Frage der Angemessenheit des vereinbarten Entgelts stellt sich im Umsatzsteuerrecht grundsätzlich nicht.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2019 S. 1623 Nr. 19 JAAAH-32364
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