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StuB Nr. 19 vom Seite 752

Durchführung eines Niederstwerttests für einen Geschäfts- oder Firmenwert aus einem der Gründung nachfolgenden Erwerb einer weiteren Anteilstranche

WP/StB Dr. Niels Henckel, Frankfurt/M.

I. Sachverhalt

Im Jahr 01 übernimmt ein Mutterunternehmen (MU) anlässlich der Gründung eines Tochterunternehmens (TU) 75 % der Geschäftsanteile. Zum Ansatz eines Geschäfts- oder Firmenwerts (GoF) kam es im handelsrechtlichen Konzernabschluss des MU daher zunächst nicht. Im Jahr 06 folgte eine statuswahrende Aufstockung durch Erwerb der bisher von einem Dritten gehaltenen 25 %-Tranche. Aus diesem in Ausübung des Wahlrechts gem. DRS 23.171 f. als Erwerbsvorgang (und nicht als Kapitalvorgang) abgebildeten Anteilserwerb ergab sich im handelsrechtlichen Konzernabschluss des MU erstmals ein GoF.

Am Abschlussstichtag liegt mit wiederholt operativen Verlusten des TU ein Anhaltspunkt i. S. des DRS 23.126 dafür vor, dass der GoF möglicherweise dauernd wertgemindert ist. Würde der GoF der rechtlichen Einheit des TU zugerechnet, der Niederstwerttest also für den GoF im Ganzen (100 %-Betrachtung) vorgenommen, ergäbe sich anhand der konkreten Wertverhältnisse keine Wertminderung. Würde der Niederstwerttest indes für die nachträglich erworbene Tranche, die für das Entstehen des GoF ursächlich ist (25 %-Betrachtung), vorgenommen, ergäbe sich eine Wertminderung.

II...