Dirk Eisele, Thomas Seitz, Renate Vogt, Helmut Walter, Jutta Braun, Michael Merx, Dieter J. Zens

Besteuerung der Land- und Forstwirtschaft

9. Aufl. 2019

ISBN der Online-Version: 978-3-482-55196-3
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-49309-6

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Besteuerung der Land- und Forstwirtschaft (9. Auflage)

E. Umsatzsteuer

I. Allgemeines

1. Zweck und Bedeutung der Vorschrift

1620 § 24 UStG bezweckt, im Bereich der LuF durch die Festsetzung von Durchschnittssätzen die Erfüllung der umsatzsteuerlichen Verpflichtungen zu erleichtern. Die Festsetzung erstreckt sich auf die Steuer für die Umsätze i. S. von § 1 Abs. 1 Nr. 1 und 2 UStG, die im Rahmen eines luf Betriebes ausgeführt werden. Zum anderen sind auch die diesen Umsätzen zuzurechnenden Vorsteuern bestimmt. Da die Höhe der festgesetzten Vorsteuerbeträge mit der Festsetzung der Steuer für die Umsätze (mit Ausnahme der unter § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 UStG fallenden Umsätze) übereinstimmen, entsteht für die LuF weder eine Zahllast noch ein Vorsteuerüberschuss, weil die Steuerschuld durch die zu verrechnende pauschalierte Vorsteuer getilgt wird. Eine Umsatzsteuerzahllast kann daher nur bei den in § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 UStG genannten Lieferungen von Sägewerkserzeugnissen, Frucht- und ähnlichen Säften sowie von alkoholischen Getränken i. H. von 8,3 % der Bemessungsgrundlagen entstehen. In allen anderen Fällen kann die Ermittlung der Steuer und ihrer Berechnungsgrundlagen unterbleiben.

1621 Die Durchschnittssatzbesteuerung hat außerdem erhebliche organisatorische Vorteile, sie erspart bürokratischen Aufwand in Form von Aufzeichnungen, Voranme...

Besteuerung der Land- und Forstwirtschaft

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