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NWB Nr. 15 vom Seite 1389 Fach 17 Seite 1655

Die Betriebsprüfungsordnung 2000

von Dr. Peter Bilsdorfer, Richter am Finanzgericht, Saarbrücken

Die Bedeutung der Außenprüfung nimmt gerade in Zeiten einer teilweise nur überschlägigen Prüfung von Steuererklärungen, wie sie etwa die GNOFÄ 1997 vorsehen (vgl. dazu Bilsdorfer, ), zu. Insoweit ist trotz aller Diskussion um die zahlenmäßige Verstärkung der Betriebsprüfer vor allem auch die prophylaktische Wirkung dieses Instrumentariums unbestritten (dazu etwa Strangmeier, Die steuerliche Betriebsprüfung und die Unbestimmtheit des ökonomischen Erfolges, Bielefeld 2000, S. 350 ff.).

Der rechtliche Rahmen der Außenprüfung ist in den §§ 193 ff. AO vorgegeben. Darüber hinaus existierten bereits seit 1978 auf der Grundlage von Art. 108 Abs. 7 GG in der BpO allgemeine Verwaltungsanweisungen - BpO (Steuer) v. , BAnz Nr. 82 v. 29. 4. 1978. Diese erfuhren durch die BpO v. (BStBl 1987 I S. 802) eine wesentliche Änderung insoweit, als die Regelungen, die zuvor im Erlass zur BpO (St) v. (BStBl 1966 II S. 12) enthalten waren, mit in die BpO aufgenommen wurden.

Nunmehr liegt die mit BpO 2000 überschriebene Neufassung vor, die nach einigen Diskussionen am die Zustimmung des Bundesrates erhalten hat. Die Neuregelung soll im Folgenden vorgestellt werden, wobei die Ausarbeitung die Reihenfolge der Bestimmungen der BpO beibehält und sich l...