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NWB Nr. 19 vom Seite 1459 Fach 17 Seite 1187

Typische Buchungsfehler

von Dipl.-Finanzwirt Martin Leister, Martinsthal/Rhg., und Dipl.-Finanzwirt Dietmar Mai, Limburg-Staffel

Abkürzungen: BGA = Betriebs- und Geschäftsausstattung; GWG = geringwertige Wirtschaftsgüter; Leko = Lebenshaltungskosten; EFH = Einfamilienhaus; bNd = betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer; RNd = Restnutzungsdauer; VoSt = Vorsteuer.

Typische Fehler, die in der Praxis immer wieder vorkommen und bei Betriebsprüfungen festgestellt und berichtigt werden, sollen in der nachfolgenden tabellarischen Darstellung aufgezeigt werden. Dabei wird in der linken Spalte der Sachverhalt geschildert und in der mittleren Spalte die Buchung des Stpfl. genannt. Die Richtigstellung der fehlerhaften Buchungen erfolgt in der rechten Spalte (”zutreffende buchmäßige und steuerliche Behandlung”).

Folgende Voraussetzungen liegen den Sachverhalten zugrunde:

1. Es handelt sich um Feststellungen bei Einzelunternehmen.

2. Die Gewinnermittlung wird nach § 5 EStG vorgenommen.

3. Die Veranlagungen sind unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ergangen (§ 164 Abs. 1 AO)

4. Es erfolgt umsatzsteuerliche Regelbesteuerung nach vereinbarten Entgelten.

5. Es werden nur die einkommen- und umsatzsteuerlichen Auswirkungen untersucht.

Die genannten §§ beziehen sich auf das EStG, die Abschn. auf die EStR.


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