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StuB Nr. 17 vom Seite 676

Ansatz latenter Steuern auf Verlustvorträge im Konzernabschluss

WP/StB Dr. Stephan C. Scholz, Stuttgart

I. Sachverhalt

MU sei Alleingesellschafter von TU. Zwischen MU und TU bestehe kein Gewinnabführungsvertrag. Bei der TU sei ein Grundstück mit einem Buchwert von 600 GE in Handels- und Steuerbilanz bilanziert. Im Konzernabschluss des MU werden auf das Grundstück im Rahmen der Kapitalkonsolidierung 300 GE stille Reserven aufgedeckt sowie passive latente Steuern von 90 GE (Steuersatz 30 %) gebildet. TU habe außerdem unbeschränkt vortragsfähige steuerliche Verlustvorträge von 400 GE. Für die nächsten fünf Jahre werde bei TU keine steuerliche Verlustverrechnung erwartet. Im Konzernabschluss der MU werden Überhänge aktiver latenter Steuern gemäß dem Wahlrecht des § 274 Abs. 1 Satz 3 HGB konzerneinheitlich angesetzt.

II. Fragestellung

Wie hoch sind die im Konzernabschluss der MU anzusetzenden latenten Steuern?

III. Lösungshinweise

1. §§ 274, 306 HGB und DRS 18

Auf steuerliche Verlustvorträge dürfen aktive latente Steuern nur gebildet werden, wenn innerhalb der nächsten fünf Jahre eine Verlustverrechnung erwartet wird. Abweichend vom Wortlaut des Gesetzes sind unbeschränkt vortragsfähige Verlustvorträge nach DRS 18.21 zu berücksichtigen, soweit ein Überhang an zu versteuernden temporäre...