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BFH  - X R 16/19 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EStG § 10a Abs 5 S 4, EStG § 91 Abs 1 S 4, AO § 172 Abs 1 S 1 Nr 2 Buchst d, AO § 171 Abs 10, AO § 175 Abs 1 Nr 1

Rechtsfrage

Ist das Finanzamt --ohne eigene Prüfungskompetenz-- verpflichtet, die Einkommensteuerfestsetzung aufgrund einer Mitteilung der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) gemäß § 91 Abs. 1 Satz 4 EStG zu ändern, weil dies auch eine spezialgesetzliche Änderungsnorm i.S. des § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe d AO darstellt?

Handelt es sich bei einer solchen Mitteilung der ZfA an das Finanzamt um einen Grundlagenbescheid i.S. des § 171 Abs. 10 AO?

Altersvorsorgezulage; Änderung; Bindung; Elektronische Übermittlung; Fehler; Grundlagenbescheid; Sonderausgabe

Fundstelle(n):
LAAAH-28546

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