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NWB Nr. 50 vom Seite 4585 Fach 14 Seite 245

Der Ausfuhrnachweis für Umsatzsteuerzwecke mit Zollbelegen

von Dipl.-Finanzwirt Markus Böhne, Münster, und Dipl.-Finanzwirt Dipl.-Kaufmann (FH) Thomas Möller, Osnabrück

Eine im deutschen Umsatzsteuerrecht offensichtliche Verknüpfung von europäischem Zoll- und nationalem Umsatzsteuerrecht bei der Einfuhr von Waren aus Drittlandsgebieten in das Inland (Einfuhrumsatzsteuer) findet ihr Pendant bei der Ausfuhr von Waren. Die Ausfuhr von Waren (Ausfuhrlieferung) ist bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen umsatzsteuerfrei. Diese Umsatzsteuerbefreiung ist jedoch nicht nur von tatsächlichen Vorgängen, wie der körperlichen Ausfuhr der Ware aus dem Inland, sondern auch von formellen Voraussetzungen, wie der Führung des Ausfuhrnachweises, abhängig. Der Ausfuhrnachweis bildet die Grundlage einer sachlichen Prüfung auf die inhaltliche Richtigkeit der Angaben ( BStBl 1995 II S. 515).

Die Verknüpfung von Zoll- und Umsatzsteuerrecht führt aufgrund der unterschiedlichen originären Verwaltungszuständigkeiten (Zoll- und Steuerverwaltung) in der Praxis zu Problemen. Der Beitrag gibt einen Überblick über die Möglichkeiten, den für die Umsatzsteuerbefreiung erforderlichen Ausfuhrnachweis mit Zollbelegen, die im zollrechtlichen Ausfuhrverfahren erforderlich sind, zu führen.

I. Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates zur ...