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Gesetz zum Einstieg in die ökologische Steuerreform
Mit dem Gesetz zum Einstieg in die ökologische Steuerreform wurden die Stromsteuer eingeführt und die Mineralölsteuer erhöht, um mit den erwarteten Einnahmen in Höhe von 8,4 Mrd. DM den Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung zu senken. Die Beitragssatzsenkung wurde im Gesetz zu Korrekturen in der Sozialversicherung und zur Sicherung der Arbeitnehmerrechte v. (BGBl 1998 I S. 3843) geregelt. Das Gesetz zum Einstieg in die ökologische Steuerreform besteht aus drei Artikeln: Art. 1: Stromsteuergesetz, Art. 2: Änderung des Mineralölsteuergesetzes, Art. 3: Inkrafttreten (1. 4. 1999).
I. Stromsteuer
Am ist das Stromsteuergesetz in Kraft getreten. Danach unterliegt elektrischer Strom der Position 2716 der Kombinierten Nomenklatur im Steuergebiet der Stromsteuer. Die Kombinierte Nomenklatur wird in § 1 Abs. 2 StromStG bestimmt; es handelt sich dabei um eine Erweiterung des fast weltweit geltenden Harmonisierten Systems zur Bezeichnung und Codierung von Waren durch die EG.
1. Begriffsbestimmungen
Steuergebiet ist die Bundesrepublik Deutschland ohne das Gebiet von Büsingen und ohne die Insel Helgoland (§ 1 Abs. 1 Satz 2 StromStG). Diese Definition entspricht der EU-Verbrauchsteuer-Systemrichtlinie sowie den anderen Verbrauchsteuergesetzen (z. B. § 1 Abs. 1 Satz 2 MinöStG).
In § 1 Abs. 1 Satz 3 StromStG wird fes...