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Online-Beitrag vom

Zu den Voraussetzungen eines Steuerstundungsmodells i. S. von § 15b Abs. 1 Satz 1 EStG

BFH stellt einige Prüfungspunkte für ein Steuerstundungsmodell klar

Prof. Dr. Alois Th. Nacke

[i]Ronig, Steuerstundungsmodelle, § 15b EStG, infoCenter, NWB YAAAC-37526 Beabsichtigt man, einen Fonds einzurichten, der insbesondere in den Anfangsjahren nach gesetzlichen Abschreibungsvorschriften Verluste produziert und im Übrigen die Voraussetzungen eines Steuerstundungsmodells i. S. des § 15b EStG erfüllt, sollte man die Verlustausgleichsbeschränkung dieser Vorschrift beachten. Dies gilt nach einer Entscheidung des IV. Senats des BFH, die für die Praxis von besonderer Bedeutung ist, auch bei Modellen, die sogar auf staatlichen Förderungen basieren (, NWB YAAAH-27548).

I. Errichtung und Betrieb von Biogasanlagen in Form einer KG

[i]Investitionen in die Erzeugung von BioenergieDie Klägerin wurde am unter der Firma T-GmbH & Co. KG in das Handelsregister eingetragen. Gegenstand des Unternehmens der Klägerin war die Errichtung und der Betrieb von Biogasanlagen an verschiedenen langfristig gepachteten Standorten in Deutschland. Geschäftsführende Kommanditistin war die A-AG (A), Komplementärin der Klägerin die T-GmbH.

[i]Emissionsprospekt wirbt mit „überschaubarem“ Anlagebetrag ab 5.000 €Um weitere Kommanditisten zu werben, legte die Klägerin einen 142-seitigen Emissionsprospekt auf. Die potentiellen Anleger sollten sich als Kommanditisten an einem „geschlossenen Bioenergiefonds“ beteiligen. Bei einem – so der Pro...