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Die Steuerfahndung bei Banken und Bankkunden
Banken und Sparkassen stehen seit einiger Zeit im Visier der Steuerfahndung. Ziel der Steuerfahnder ist vornehmlich die Enttarnung jener Bankkunden, die ab Sommer 1992 Kapital überwiegend nach Luxemburg transferierten, um der ab geltenden Zinsabschlagsteuer zu entgehen.
Aus der Presse ist zu entnehmen, daß im Zeitraum von Sommer 1992 bis Frühjahr 1993 rund 730 Milliarden DM in das Ausland transferiert und somit zunächst einmal dem Fiskus entzogen wurden. Ferner ist der Presse zu entnehmen, daß es bislang zur Einleitung von rund 200 000 steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren gekommen ist. Angesichts dieser ”Breitenwirkung” ist davon auszugehen, daß wohl jeder steuerliche Berater mit den sog. ”Banken- oder Luxemburgfällen” konfrontiert ist bzw. noch konfrontiert wird.
Der Beitrag soll daher einen Überblick über die derzeitige Praxis in diesen Fällen geben, wobei schwerpunktmäßig die Vorgehensweise der Steuerfahndung und die Möglichkeiten einer strafbefreienden Selbstanzeige dargestellt werden.
I. Gründe für die Kapitalflucht, ein Rückblick
Die Bereitschaft, Einkünfte aus Kapitalvermögen zu versteuern, war zumindest seit dem Zweiten Weltkrieg ni...