IFRS Essentials
5. Aufl. 2019
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IFRS 9 Finanzinstrumente
1. Einleitung
IFRS 9 regelt die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen, wobei nach IFRS 9. ein Wahlrecht besteht, stattdessen die Regeln des Vorgängerstandards IAS 39 auf Sicherungsbeziehungen anzuwenden. Angabepflichten zu Finanzinstrumenten sind in IFRS 7 normiert. Die Abgrenzung zwischen Eigen- und Fremdkapital sowie die Definition des Begriffs „Finanzinstrument“ sind in IAS 32 enthalten. Für die Ermittlung beizulegender Zeitwerte von Finanzinstrumenten gilt IFRS 13.
2. Anwendungsbereich
IFRS 9 regelt – abgesehen von einigen Ausnahmen – die Bilanzierung aller Finanzinstrumente durch alle Unternehmen. Als Ausnahme sind etwa Anteile an Tochter-, Gemeinschafts- oder assoziierten Unternehmen zu nennen. Diese befinden sich im Konzernabschluss des Anteilseigners grundsätzlich nicht im Anwendungsbereich von IFRS 9 (IFRS 9.2.1a).
3. Erstmaliger Ansatz
Generell gilt der Grundsatz, dass ein finanzieller Vermögenswert bzw. eine finanzielle Verbindlichkeit in der Bilanz anzusetzen ist, sobald das Unternehmen Vertragspartei wird (IFRS 9.3.1.1). Diesem Grundsatz folgend sind positive und negative beizulegende Zeitwerte von Finanzderivaten bilanzwirksam (IFRS 9.B3.1.1).
Allerdings werden Forderungen und Schulden, welche das Resultat einer festen Verpf...