IFRS Essentials
5. Aufl. 2019
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IAS 41 Landwirtschaft
1. Einleitung und Anwendungsbereich
biologische Vermögenswerte, bei denen es sich um keine fruchttragenden Pflanzen (s. u.) handelt,
landwirtschaftliche Erzeugnisse im Zeitpunkt der Ernte, sowie für
bestimmte öffentliche Zuwendungen,
sofern diese mit einer landwirtschaftlichen Tätigkeit i. Z. stehen (IAS 41.1).
Ein biologischer Vermögenswert ist ein lebendes Tier (z. B. ein Schaf) oder eine lebende Pflanze. Ein landwirtschaftliches Erzeugnis ist das geerntete Produkt (z. B. Wolle) eines biologischen Vermögenswerts (z. B. Schaf) des Unternehmens. Ernte ist dabei die Abtrennung des Erzeugnisses von einem biologischen Vermögenswert oder das Ende des Lebensprozesses eines biologischen Vermögenswerts (IAS 41.4 f.).
Landwirtschaftliche Tätigkeit ist das Management der biologischen Umwandlung und Ernte biologischer Vermögenswerte durch ein Unternehmen, um diese zu verkaufen oder in landwirtschaftliche Erzeugnisse oder in zusätzliche biologische Vermögenswerte umzuwandeln. Die biologische Umwandlung umfasst die Prozesse des Wachstums, des Rückgangs, der Fruchtbringung und der Vermehrung, die qualitative oder quantitative Änderungen eines biologischen Vermögenswerts verursachen (IAS 41.5 ff.).
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