IFRS Essentials
5. Aufl. 2019
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IAS 37 Rückstellungen, Eventualschulden und Eventualforderungen
1. Anwendungsbereich
IAS 37 gilt für die Behandlung von Rückstellungen, Eventualschulden und Eventualforderungen, soweit sie nicht einem anderen Standard unterliegen. Betroffen vom Ausschluss sind etwa Finanzinstrumente (IFRS 9), Ertragsteuern (IAS 12) sowie Leistungen an Arbeitnehmer (IAS 19) (IAS 37.1c, 37.2 und 37.5). Noch zu erfüllende Verträge (executory contracts – schwebende Geschäfte) unterliegen nur dann IAS 37, wenn sie belastend sind (aus ihnen ein Verlust droht) (IAS 37.3).
2. Definition und Ansatz von Rückstellungen
2.1 Überblick
Rückstellungen sind Schulden, die bzgl. ihrer Fälligkeit oder ihrer Höhe ungewiss sind. Eine Schuld ist eine gegenwärtige Verpflichtung des Unternehmens, die aus vergangenen Ereignissen resultiert und deren Erfüllung erwartungsgemäß zu einem Abfluss von Ressourcen aus dem Unternehmen führen wird. Eine Schuld kann durch rechtliche oder faktische Verpflichtungen begründet werden. In beiden Fällen darf das Unternehmen keine realistische Alternative zur Erfüllung der Verpflichtung haben (Unentziehbarkeit). Der Ansatz einer Rückstellung setzt voraus, dass der Ressourcenabfluss wahrscheinlich ist (i. S. einer Wahrscheinlichkeit von mehr a...