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Vermeidung des Steuerstrafverfahrens durch rechtzeitige Selbstanzeige
Geltungsbereich: Bundesgebiet einschl. Berlin (West).
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Inhaltsübersicht A. Strafbefreiende Selbstanzeige bei der vorsätzlichen Steuerhinterziehung I. Wesen, Zweck und Anwendungsbereich der Selbstanzeige 1. Motiv des Gesetzgebers 2. Anwendungsbereich des § 371 AO II. Voraussetzungen der Straffreiheit 1. Allgemeine Vorraussetzungen (§ 371 Abs. 1 AO) 2. Besondere Voraussetzungen der fristgerechten Nachzahlung (§ 371 Abs. 3 AO) III. Sperre für wirksame Selbstanzeige gem. § 371 Abs. 2 AO 1. Erscheinen eines Amtsträgers (§ 371 Abs. 2 Nr. 1a AO) 2. Bekanntgabe der Einleitung eines Straf- und Bußgeldverfahrens (§ 371 Abs. 2 Nr. 1b AO) 3. Entdeckung der Tat (§ 371 Abs. 2 Nr. 2 AO) IV. Die Sonderfälle des § 371 Abs. 4 AO: Selbstanzeige zugunsten Dritter B. Bußgeldbefreiende Selbstanzeige bei der leichtfertigen Steuerverkürzung I. Anwendungsbereich und Unterschiede zu § 371 AO II. Inhaltliche Anforderungen an die Berichtigungserklärung |
A. Strafbefreiende Selbstanzeige bei der vorsätzlichen Steuerhinterziehung (§ 371 AO)
I. Wesen, Zweck und Anwendungsbereich der Selbstanzeige
Bei keiner anderen vollendet begangenen Straftat kann der Täter so schnell ins Reine kommen wie bei der Steuerhinterziehung. Auch we...