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NWB Nr. 44 vom Seite 3977 Fach 10 Seite 787

Erbschaft- und schenkungsteuerliche Begünstigung der Unternehmensnachfolge durch die §§ 13a, 19a ErbStG

von Dr. Heinrich Hübner, Steuerberater und Rechtsanwalt, Stuttgart

- Besprechung der gleichlautenden Ländererlasse v. (BStBl I S. 673; NWB F. 10 S. 765 ff. - ohne Berücksichtigung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens) -

Die gleichlautenden Ländererlasse v. (im folgenden der Erlaß) legen die Auffassung der Steuerverwaltung in einem für die Nachfolgeberatung eminent bedeutsamen Umfeld offen und schaffen damit in wichtigen Fragen Planungssicherheit. Allerdings läßt der Erlaß auch viele Fragen ungeklärt und weist auch auf viele Tücken der Begünstigungsregelung nicht hin. Ein Teil der Rechtsfragen wird großzügig entschieden, ein anderer Teil restriktiv, ohne daß eine klare Konzeption erkennbar wird, an der sich die Steuerverwaltung orientiert. Insbes. wird ein für das neue Recht zentraler Auslegungsaspekt nahezu durchgängig völlig vernachlässigt, obwohl der Gesetzgeber offensichtlich und ausdrücklich zu erkennen gegeben hat, daß ihm gerade dieser Gesichtspunkt besonders am Herzen liegt: Es geht darum, die Begünstigungen bei dem Erwerber zu konzentrieren, der tatsächlich als Unternehmensfortführer der erhöhten Sozialbindung unterliegt und damit den sachlichen Grund für die nicht unerheblichen Privilegien in seiner Person ...