Arbeitshilfe Oktober 2022

§ 9 Nr. 2a GewStG ist auf im Ausland gegründete Rechtssubjekte anwendbar

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Gewerbesteuerliche Kürzung bei Ausschüttungen ausländischer Gesellschaften

Ist eine gewerbesteuerliche Kürzung um Ausschüttungen anderer Kapitalgesellschaften gemäß § 9 Abs. 2a GewStG auch vorzunehmen, wenn die ausschüttende Gesellschaft ihren Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der EU hat, der Sitz der Geschäftsführung jedoch in Deutschland ist?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB QAAAH-24159