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NWB Nr. 33 vom

Aktuelle BFH-Entscheidungen zur Gewinnermittlung nach § 5a EStG

Dr. Ulf-Christian Dißars

Dargestellt werden die wichtigsten Entscheidungen zu § 5a EStG seit 2014 sowie zwei weitere, beim BFH anhängige Verfahren zu § 5a EStG.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie .

Gewinnermittlung nach § 5a EStG

[i]VoraussetzungenEine Gewinnermittlung nach § 5a EStG kommt in Betracht, wenn ein Handelsschiff im internationalen Verkehr betrieben wird (vgl. zu den Voraussetzungen BStBl 2002 I S. 614, Rz. 1, sog. Tonnagesteuererlass). Neben die laufende Besteuerung des nach der Schiffsgröße ermittelten Gewinns tritt die Versteuerung des sog. Unterschiedsbetrags und von etwaigen Sonderbetriebseinnahmen.

Wichtige Urteile des BFH seit 2014

Die für die Praxis wohl wichtigsten Urteile sind in aller Kürze: