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NWB Nr. 17 vom Seite 1295 Fach 7 Seite 5543

Umsatzsteuererklärung 2001

von Regierungsdirektor a. D. Heinz Hünnekens, Waldbröl

Die Eingriffe des Gesetzgebers in das USt-Recht waren in den letzten Jahren derart häufig, dass man ein Jahr der gesetzgeberischen Ruhe bereits als Ausnahme empfindet. Ein solches Ausnahmejahr war 2001, denn die Ende des Jahres verabschiedeten umfangreichen Änderungsgesetze (StÄndG 2001, StVBG) sind erst ab wirksam geworden. Dies zeigen auch die Erklärungsvordrucke 2001, die sich in Aufbau und Ausgestaltung kaum geändert haben. Bei der Rechtsfortentwicklung und -anwendung ist jedoch durch neuere Entscheidungen des EuGH und des BFH einiges in Bewegung geraten. Der nachfolgende Beitrag gibt neben allgemeinen Empfehlungen gezielte Hinweise auf die für die USt-Festsetzung 2001 wichtigen Urteile und Verwaltungsanweisungen. Informationen zu den einzelnen Zeilen der Erklärungsvordrucke 2001 finden sich wie in den Vorjahren in der amtlichen Anleitung USt 2 E und auf der Rückseite der Anlage UN.

I. Allgemeine Hinweise

1. Erklärungspflichtiger Personenkreis 2001

Eine USt-Jahreserklärung 2001, ggf. mit Anlagen, ist abzugeben von

a)

im Inland ansässigen Unternehmern, insbes.

  • Unternehmern, deren Gesamtumsatz zuzüglich USt im vorangegangenen Kalende...