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Steuern mobil Nr. 8 vom

Track 16 | Umsatzsteuer: Flächenschlüssel als Regelfall der Vorsteueraufteilung bei gemischt genutztem Gebäude

Für die Aufteilung und Berichtigung des Vorsteuerabzugs aus der Herstellung und Unterhaltung eines gemischt genutzten Gebäudes ist nach den Vorgaben des EuGH der Flächenschlüssel zugrunde zu legen, wenn nicht gravierende Unterschiede in Bauart und Ausstattung ausnahmsweise dazu führen, dass der Umsatzschlüssel zu einem präziseren Ergebnis führt. Die Feststellungslast für das Vorliegen dieser Unterschiede liegt nach einem aktuellen Urteil des FG Düsseldorf beim Unternehmer.

Ein Dauerbrenner bei der Umsatzsteuer ist die Aufteilung von Vorsteuerbeträgen bei einem gemischt genutzten Gebäude. Wir haben über das Thema schon unzählige Male gesprochen. Jetzt ist vor dem FG Düsseldorf ein Rechtsstreit hierzu nach über zehn Jahren endgültig beendet worden.

Ein Unternehmen hatte ein Wohn- und Geschäftsgebäude mit einer Tiefgarage errichtet. Im gewerblich genutzten Erdgeschoss wurden Ladenlokale umsatzsteuerpflichtig und in den Obergeschossen Wohnungen umsatzsteuerfrei vermietet.

Der vermietende Unternehmer ermittelte den Anteil der abziehbaren Vorsteuerbeträge für die Errichtung und den Unterhalt des Gebäudes nach dem Umsatzschlüssel, also nach dem Verhältnis der...