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NWB Nr. 17 vom Seite 1395 Fach 7 Seite 5353

Umsatzsteuererklärung 2000

von Regierungsdirektor a. D. Heinz Hünnekens, Waldbröl

Die materiellen Rechtsänderungen bei der USt sind im Jahr 2000 im Vergleich zum Vorjahr relativ unbedeutend. Das in 1999 zu beachtende Nebeneinander von altem und neuem Recht beim Eigenverbrauch, den unentgeltlichen Wertabgaben und den Vorsteuerausschlüssen gibt es in 2000 nicht mehr, so dass bei den Vordrucken auf einige Angaben verzichtet werden konnte. Der nachfolgende Beitrag gibt neben allgemeinen Empfehlungen gezielte Hinweise auf neuere Urteile und Verwaltungsanweisungen, die für die USt-Festsetzung 2000 von Bedeutung sind. Zeilenbezogene Informationen zu den Erklärungsvordrucken 2000 können wie in den Vorjahren der amtlichen Anleitung USt 2 E bzw. der Rückseite der Anlage UN entnommen werden.

I. Allgemeine Hinweise

1. Erklärungsfristen 2000

Für die USt-Erklärung 2000 gelten grds. die gleichen Fristen wie für die übrigen Steuererklärungen (allgemeines gesetzliches Fristende , Fristende für die steuerberatenden Berufe ). Die Einzelheiten sind in den gleichlautenden Ländererlassen v. (BStBl 2001 I S. 63) geregelt. Für die USt-Erklärung 2000 gelten in zwei Fällen Besonderheiten, auf die in den Ländererlassen besonders hingewiesen wird:

  • Endete die ...