Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
NWB Nr. 9 vom Seite 769 Fach 7 Seite 5151

Umsatzsteuer-Richtlinien 2000

von Oberamtsrat a. D. Franz Fischer und Regierungsdirektor a. D. Heinz Hünnekens, Bonn

Durch die UStR 2000 werden die UStR 1996 v. (BStBl 1995 I Sondernr. 4/1995) ersetzt. Dabei werden die seit den UStR 1996 eingetretenen Änderungen des UStG und der UStDV, die vom BMF im BStBl Teil I veröffentlichten Schreiben zur USt, die Rspr. des EuGH und des BFH berücksichtigt. Die UStR 2000 sind eine allgemeine Verwaltungsvorschrift i. S. von Art. 108 Abs. 7 GG. Sie binden die FinVerw, jedoch nicht die Rspr. bei der Auslegung des USt-Rechts. Sie behandeln Zweifels- und Auslegungsfragen von allgemeiner Bedeutung, um eine einheitliche Anwendung des USt-Rechts durch die FinVerw sicherzustellen. Sie enthalten außerdem Regelungen, wie zur Vermeidung unbilliger Härten und zur Verwaltungsvereinfachung in bestimmten Fällen zu verfahren ist. Soweit sich aus ihnen nichts anderes ergibt, gelten die UStR 2000 für Umsätze, die nach dem ausgeführt werden. Bisher ergangene Anordnungen, die mit diesen Richtlinien im Widerspruch stehen, sind nicht mehr anzuwenden (Abschn. 284 UStR).

Allgemein ist noch folgendes zu bemerken: BFH-Entscheidungen und BMF-Schreiben, die nach Redaktionsschluß der UStR (August 1999) ergangen sind, konnten nicht mehr berücksichtigt werden. Rechtsänderungen, die sich bei der USt durch das StEntlG 1999/2000/2002 ab ...