GmbH-Beteiligung des Kommanditisten einer zweigliedrigen KG als Sonderbetriebsvermögen II
Leitsatz
Die Beteiligung des Kommanditisten an der Komplementär-GmbH ist auch im Fall einer zweigliedrigen KG kein notwendiges Sonderbetriebsvermögen,
wenn die GmbH über einen eigenen Geschäftsbetrieb von erheblichem Umfang verfügt (entgegen OFD NRW vom S 2242-2014/0003-St
114, juris).
In diesem Fall hält der Kommanditist die GmbH-Beteiligung nicht im wirtschaftlichen Interesse der Mitunternehmerschaft, da
er über diese Beteiligung Vermögensinteressen verfolgt, die erheblich über die Beteiligung an der KG hinausgehen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BB 2019 S. 1776 Nr. 31 BBK-Kurznachricht Nr. 21/2019 S. 1005 DStZ 2019 S. 556 Nr. 16 EFG 2019 S. 1195 Nr. 14 EStB 2019 S. 511 Nr. 12 GStB 2020 S. 22 Nr. 1 KÖSDI 2019 S. 21343 Nr. 8 HAAAH-22260
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