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wirAUSBILDER - Antworten Online

Recht und Ausbildung

Nach § 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 BBiG ist im Ausbildungsvertrag die Dauer der regelmäßigen täglichen Ausbildungszeit zu vereinbaren. Das ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der täglichen Beschäftigung ohne Ruhepaus...