Jürgen F. Berners

Praxiskommentar Steuerberatervergütungsverordnung

6. Aufl. 2020

ISBN: 978-3-482-51366-4

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Berners - Praxiskommentar Steuerberatervergütungsverordnung Online

§ 9 Vorschuss

Jürgen F. Berners (November 2020)

Erläuterungen

1Die Vorschrift entspricht dem § 8 StBVV. Auf die entsprechende Kommentierung wird verwiesen.

2Wenn ein Steuerberater im Rahmen der PKH beigeordnet wurde, kann er ebenfalls einen Vorschuss gegenüber der Staatskasse verlangen, § 45 Abs. 1 Satz 1 RVG.

3Schuldner des Vorschusses ist der Auftraggeber. Dies muss nicht der Mandant sein, es kann auch ein Dritter, z. B. durch einen entsprechenden Vertrag, sein.

4Der Vorschuss ist nicht nach § 11 RVG festsetzbar, denn ein Festsetzungsantrag ist erst dann zulässig, wenn die Vergütung fällig und nach § 10 RVG abgerechnet worden ist.

5Der Steuerberater kann seinen Vorschussanspruch auch durch eine Klage geltend machen. Nach überwiegender Ansicht ist dies berufswidrig, zivilrechtlich jedoch unbedenklich. Will der Steuerberater berufsrechtlichen Auseinandersetzungen aus dem Weg gehen, so muss er das Mandat niederlegen und kann damit die Fälligkeit herbeiführen und anschließend die Vergütung nach § 11 RVG festsetzen lassen. Dazu muss er allerdings eine Abrechnung nach § 10 RVG erstellen.

6Zahlt der Mandant den angeforderten Vorschuss nicht, darf der Steuerberater seine weitere Tätigkeit einstellen. Jedenfalls sollte der Steuerberater vor der Kündigung seine Mandatsnieder...

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