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NWB Nr. 34 vom Seite 3243 Fach 5 Seite 1201

Abzug des Gewerbeverlustes bei einer Personengesellschaft nach Gesellschafterwechsel

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von Prof. Dr. Heinrich List, Präsident des BFH a. D., München

I. Sachverhalt

Im Jahr 1975 gehörten der Klägerin und Revisionsklägerin die K-GmbH als persönlich haftende Gesellschafterin sowie drei weitere Kommanditisten an, von denen zwei Kommanditisten je 45 v. H. und einer (S) 10 v. H. der Kommanditeinlagen gehalten haben.

Zum Jahresende schieden die K-GmbH und die beiden Kommanditistinnen aus der Klägerin aus. Neue persönlich haftende Gesellschafterin wurde die S-GmbH. Sämtliche Kommanditeinlagen übernahm der verbleibende Kommanditist S.

Der Betrieb der Klägerin änderte sich nach dem Ausscheiden der beiden Gesellschafterinnen nicht. Im Jahr 1975 hatte die Klägerin einen Gewerbeverlust von 158 064 DM erwirtschaftet; in den Folgejahren wurden Gewinne in der zuletzt festgestellten folgenden Höhe erreicht: 1976: 35 873 DM, 1977: 87 714 DM, 1978: 10 624 DM, 1979: 159 655 DM.

Den Gewerbeertrag des Jahres 1976 kürzte das FA um einen Teilbetrag in Höhe von 10 v. H. des 1975 erwirtschafteten Verlustes (= 15 806 DM). Nur insoweit habe seit 1975 Unternehmereinheit bestanden.

Der vorlegende (VIII.) Senat will in dem bei ihm anhängigen Revisionsverfahren - entgegen der Auffassung des FG - die 1976, 1977 und 1979 erzielten Gewer...BGBl 1985 I S. 2436BStBl 1985 I S. 735, 750