Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Gewerbesteuer
Die GewSt rückt wieder verstärkt in den Mittelpunkt der Diskussion im Rahmen der Unternehmensbesteuerung. Dies wird deutlich durch das entsprechende Thema der Jahrestagung der Deutschen Steuerjuristischen Gesellschaft (Flämig, DStJG Bd. 12), durch die zahlreichen verfassungsrechtlichen Ansatzpunkte in den drei neuen GewStG-Kommentierungen seit 1988 (zuletzt Meyer-Scharenberg/Popp/Woring, NWB-Verlag), durch die erschienene Habilitation von Zitzelsberger und durch die ständige Befassung der Finanzgerichtsbarkeit (vgl. zuletzt KFR F. 5 GewStG § 10a, 1/90, S. 415 [Hardt] sowie des BVerfG mit entsprechenden Streitigkeiten. Daher soll nachfolgend ein systematischer Überblick über die Rspr. des BVerfG zum GewStG gegeben werden. Dabei erschließt sich die - in der Literatur z. T. verneinte, jedoch vom BVerfG stets bejahte - Frage nach der Verfassungsmäßigkeit der GewSt als zusätzlich von den Gewerbebetrieben erhobener Realsteuer (Art. 106 Abs. 6 GG) durch die Entscheidungen zu den einzelnen Regelungen des GewStG:
I. Steuergegenstand - Abgrenzung Gewerbebetrieb (§ 2 GewStG)
1. Einzelgewerbetreibender
Die Heranziehung der selbständigen Handelsvertreter zur GewSt verstößt nicht gegen das GG (BStBl 1978 II S. 125