HGB § 244
Drittes Buch: Handelsbücher [1]
Erster Abschnitt: Vorschriften für alle Kaufleute
Zweiter Unterabschnitt: Eröffnungsbilanz; Jahresabschluss
Erster Titel: Allgemeine Vorschriften
§ 244 Sprache; Währungseinheit [2]
Der Jahresabschluss ist in deutscher Sprache und in Euro aufzustellen.
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AAAAA-73945