FernUSG § 10
1. Abschnitt: Fernunterrichtsvertrag
§ 10 Ausschluss abweichender Vereinbarungen
Von den §§ 2 bis 9 kann nicht zum Nachteil des Teilnehmers abgewichen werden.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
UAAAA-73921
Von den §§ 2 bis 9 kann nicht zum Nachteil des Teilnehmers abgewichen werden.
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UAAAA-73921