CISG Artikel 70

Teil III: Warenkauf

Kapitel IV: Übergang der Gefahr

Artikel 70 Wesentliche Vertragsverletzung und Gefahrübergang

Hat der Verkäufer eine wesentliche Vertragsverletzung begangen, so berühren die Artikel 67, 68 und 69 nicht die dem Käufer wegen einer solchen Verletzung zustehenden Rechtsbehelfe.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
EAAAA-73909