CISG Artikel 62
Teil III: Warenkauf
Kapitel III: Pflichten des Käufers
Abschnitt III: Rechtsbehelfe des Verkäufers wegen Vertragsverletzung durch den Käufer
Artikel 62 Zahlung des Kaufpreises; Abnahme der Ware
Der Verkäufer kann vom Käufer verlangen, dass er den Kaufpreis zahlt, die Ware abnimmt sowie seine sonstigen Pflichten erfüllt, es sei denn, dass der Verkäufer einen Rechtsbehelf ausgeübt hat, der mit diesem Verlangen unvereinbar ist.
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EAAAA-73909