CISG Artikel 44
Teil III: Warenkauf
Kapitel II: Pflichten des Verkäufers
Abschnitt II: Vertragsmäßigkeit der Ware sowie Rechte oder Ansprüche Dritter
Artikel 44 Entschuldigung für unterlassene Anzeige
Ungeachtet des Artikels 39 Absatz 1 und des Artikels 43 Absatz 1 kann der Käufer den Preis nach Artikel 50 herabsetzen oder Schadenersatz, außer für entgangenen Gewinn, verlangen, wenn er eine vernünftige Entschuldigung dafür hat, dass er die erforderliche Anzeige unterlassen hat.
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EAAAA-73909