CISG Artikel 17

Teil II: Abschluss des Vertrages

Artikel 17 Erlöschen des Angebots

Ein Angebot erlischt, selbst wenn es unwiderruflich ist, sobald dem Anbietenden eine Ablehnung zugeht.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
EAAAA-73909