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NWB Nr. 24 vom Seite 2233 Fach 3c Seite 5263

ABC: K 10 . Künstler/Künstlerische Tätigkeit

Die künstlerische Tätigkeit fällt unter die Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit (s. -> Freie Berufe), was für den Stpfl. bescheidene steuerliche Konsequenzen hat: Gemäß Anweisung der FinVerw bestehen für Künstler besondere WK-Pauschsätze (s. dazu unten Nr. 5); die für Gewerbetreibende bestehenden Buchführungspflichten bestehen nur in eingeschränktem Maße (s. -> Freie Berufe VI 1); es besteht keine Gewerbesteuer-Pflicht. S. a. -> Freie Berufe III.

1. Begriff. Künstlerisch ist eine Tätigkeit, die auf Grund einer persönlichen, nicht erlernbaren Begabung Gegenstände oder Gestaltungen (nicht notwendigerweise körperlicher Art) hervorbringt. Das BVerfG ( BVerfGE 30, 173, 188 f.) sieht das Wesentliche der künstlerischen Betätigung in der freien schöpferischen Gestaltung, in der Eindrücke, Erfahrungen, Erlebnisse des Künstlers durch das Medium einer bestimmten Form und Sprache zu unmittelbarer Anschauung gebracht werden. Nach ständiger Rspr. des BFH übt ein Stpfl. eine künstlerische Tätigkeit dann aus, wenn er eine eigenschöpferische Leistung vollbringt, in der seine individuelle Anschauungsweise und Gestaltungskraft zum Ausdruck kommt, und die über eine hin...BStBl 1981 II 170, 172BStBl 1983 II 7BStBl 1991 II 353BStBl 1984 II 491