Zweiter Teil: Besondere Bewertungsvorschriften
Erster Abschnitt: Einheitsbewertung
B. Land- und forstwirtschaftliches Vermögen
III. Bewertungsbeirat, Gutachterausschuss
§ 65 Aufgaben [1] [2]
Der Bewertungsbeirat hat die Aufgabe, Vorschläge zu machen
für die durch besonderes Gesetz festzusetzenden Ertragswerte (§ 40 Abs. 1),
für die durch Rechtsverordnung festzusetzenden Vergleichszahlen (§ 39 Abs. 1) und Vergleichswerte (§ 55 Abs. 8) der Hauptbewertungsstützpunkte,
für die durch Rechtsverordnung festzusetzenden Normalwerte der forstwirtschaftlichen Nutzung für Bewertungsgebiete (§ 55 Abs. 3).
Fundstelle(n):
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KAAAA-73784