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NWB Nr. 46 vom Seite 3863 Fach 3 Seite 12193

Abzugsverbot für Bestechungsgelder und Schmiergeldzahlungen


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                                Gliederung                            Tz.
Einleitung                                                            1-2
I.   Anwendungsbereich des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 10 EStG              3-4
II.  Abzugsverbot (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 10 Satz 1 EStG)             5-30
III. Mitteilungs- und Unterrichtungspflichten                       31-33
IV.  Verhältnis zu anderen Abzugsverboten                           34-37
V.   Sonstige Verwaltungsvorschriften                                  38
VI.  Anwendung                                                         39
Anhang (hier nicht abgedruckt)

Einleitung

1 Die ertragsteuerliche Behandlung von Bestechungsgeldern, Schmiergeldzahlungen und ähnlichen Zuwendungen wie auch deren strafrechtliche Ahndung sind in den vergangenen Jahren mehrfach geändert worden.

Mit § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 10 EStG i. d. F. des Jahressteuergesetzes 1996 v. (BGBl 1995 I S. 1250) wurde erstmals ab dem Veranlagungszeitraum 1996 der Betriebsausgabenabzug eingeschränkt. Kern der Regelung war es, die Abzugsmöglichkeit bei Vorliegen einer rechtskräftigen Verurteilung des Zuwendenden oder Empfängers oder einer Einstellung (nach § 153 ff. StPO) zu versagen.

Durch die Neufassung des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 10 EStG im Steuerentlastungsgesetz 1999...BGBl 1999 I S. 402