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NWB Nr. 42 vom Seite 3857 Fach 3 Seite 10891

Gestaltungsmöglichkeiten bei der neuen Tarifermäßigung nach § 34 EStG

von Dipl.-Finanzwirt Bernhard Paus, Malterdingen

Der ermäßigte Steuersatz ist für die meisten begünstigten Einkünfte ab dem durch die neue Fünftel-Regelung ersetzt worden (einzige Ausnahme: Kalamitätsnutzungen in der Forstwirtschaft). Für die meisten Steuerpflichtigen werden die Steuerersparnisse deutlich beschnitten; in manchen Fällen fallen sie ganz weg. Es gibt aber auch einige Glückliche, bei denen sich die neue Fünftel-Regelung günstiger auswirkt. Dabei läßt sich der erzielbare Vorteil in beachtlichem Umfang durch gezielte Gestaltung des Sachverhalts beeinflussen. Bevor die interessantesten Gestaltungsideen vorgestellt werden, gilt es, die Wirkungsweise der neuen Tarifermäßigung deutlich herauszuarbeiten.

I. Nur begünstigte Einkünfte

Bezieht der Steuerpflichtige ausschließlich begünstigte Einkünfte (oder sind seine begünstigten Einkünfte mindestens so hoch wie sein zu versteuerndes Einkommen), sieht das Gesetz ein einfaches Rechenschema vor: Die Steuer für 1/5 des zu versteuernden Einkommens wird aus der Grund- bzw. Splittingtabelle abgelesen und dieser Betrag mit fünf multipliziert. Diese Berechnungsweise hat zur Folge, daß der Grundfreibetrag im Ergebnis fünfmal angesetzt wird, in den Fäl...