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NWB Nr. 46 vom Seite 3669 Fach 3 Seite 9895

Sonderabschreibungen nach §§ 3, 4 FördG bei Selbstnutzung oder Veräußerung eines zunächst vermieteten Objekts

von Regierungsdirektor Gerhard Zitzmann, Bonn

I. Problemstellung

Bei einem beabsichtigten Umzug in die neuen Länder oder nach Berlin (West) stellt sich die Frage, ob bereits jetzt Wohneigentum erworben werden soll, um es zunächst zu vermieten und nach dem Umzug selbst nutzen zu können. Für die Kaufentscheidung ist u. a. von Bedeutung, ob der Erwerber eines Gebäudes oder einer Eigentumswohnung (Objekt) in diesen Fällen für die Zeit der Vermietung die Sonderabschreibungen nach den §§ 3 und 4 FördG in Anspruch nehmen darf, wenn er nach einigen Jahren selbst einzieht oder das Objekt - falls er nicht umziehen muß - wieder veräußert.

Aufgrund der §§ 3 und 4 FördG kann der Stpfl. die Sonderabschreibungen in Anspruch nehmen, wenn er ein Objekt herstellt oder bis zum Ende des Jahres der Fertigstellung anschafft und der Veräußerer selbst dafür weder degressive AfA nach § 7 Abs. 5 EStG noch Sonderabschreibungen in Anspruch genommen hat. In den genannten Fällen fragt es sich, ob die Inanspruchnahme der Sonderabschreibungen wegen fehlender Einkunftserzielungsabsicht oder wegen nicht erfüllter Nutzungsvoraussetzungen ganz oder der Höhe nach gefährdet ist.

II. Einkunftserzielungsabsicht

Die Einkunftserzielungsabsicht wird bei Einkünften aus Vermietung und Verpacht...BStBl I S. 434