Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
NWB Nr. 24 vom Seite 1720

Vorfälligkeitsentschädigung im Zusammenhang mit dem Verkauf der Zweitwohnung bei doppelter Haushaltsführung

Dr. Stephan Geserich

Mit Urteil v.  - VI R 15/17 (NWB OAAAH-16012) hat der BFH entschieden, dass eine Vorfälligkeitsentschädigung, die anfällt, weil die Wohnung am Beschäftigungsort anlässlich der Beendigung einer aus beruflichem Anlass begründeten doppelten Haushaltsführung veräußert wird, nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zu berücksichtigen ist.

Die Kläger, die zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden, unterhielten im Streitjahr 2012 in A einen gemeinsamen Hausstand. Der Kläger war bis Ende des Jahres 2011 in B nichtselbständig beschäftigt. Aufgrund seiner beruflichen Tätigkeit wohnte er am Beschäftigungsort in einer Eigentumswohnung, welche die Kläger als hälftige Miteigentümer im Jahr 2003 erworben hatten. Zur Finanzierung der Anschaffungskosten der Eigentumswohnung nahmen die Kläger gesamtschuldnerisch zwei Darlehen auf, von denen eines bis zum zurückzuzahlen war. Im November 2011 veräußerten die Kläger die Eigentumswohnung am Beschäftigungsort. Im April 2012 leisteten sie für die vorzeitige Rückzahlung eines der Anschaffungsdarlehen eine Vorfälligkeitsentschädigung.

In ihrer Einkommensteuererklärung für 2012 beantr...