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Begründet das Homeoffice eine Betriebsstätte i. S. des § 12 AO?
Offene Fragen zum Anknüpfungspunkt für eine Besteuerung
Im Zeitalter der Digitalisierung ist es nicht mehr zwingend notwendig, dass Arbeitnehmer in den Büroräumlichkeiten des Arbeitgebers ihre Tätigkeiten verrichten. Es kann oft überall auf der Welt gearbeitet werden. Daher ist es nicht verwunderlich, dass immer mehr Arbeitnehmer entweder gar keinen oder nur zeitweise einen Arbeitsplatz in einem Unternehmen haben. Dieses Modell ist gerade bei ausländischen Gesellschaften mit inländischen Arbeitnehmern (insbesondere Vertriebsmitarbeitern) beliebt, um hohe Mietkosten für Büroräume zu vermeiden. Dass sich hieraus aber steuerliche Konsequenzen für die ausländische Gesellschaft in Deutschland ergeben können, wird nicht immer beachtet. Denn das Homeoffice könnte eine beschränkte Steuerpflicht der ausländischen Gesellschaft in Deutschland begründen, wenn die Voraussetzungen einer Betriebsstätte i. S. des § 12 AO vorliegen. Bisher hat die Rechtsprechung hohe Anforderungen an eine solche Betriebsstätte im Zusammenhang mit einem Homeoffice gestellt. Die jüngere Rechtsprechung und auch die OECD-Auffassung scheinen den Betriebsstättenbegriff im Zusammenhang mit einem Homeoffice jedoch aufzuweichen. Dieser Beitrag zeigt die nationale Rechtsentwicklung zur ...