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Niedersächsisches Finanzgericht  Urteil v. - 2 K 277/17

Gesetze: AO § 175 Abs 1 S 1 Nr 2; EStG 2009 § 70 Abs 2; EGV 883/2004 Art 68 Abs 3; EGV 987/2009; AO § 37 Abs 2

Nachträgliche Anrechnung von Kindergeld

Leitsatz

Hat der Kindergeldberechtigte für denselben Zeitraum in Deutschland Kindergeld und im anderen Staat eine Familienförderung infolge eines dort selbst gestellten Antrags erhalten und ist die Auszahlung der Familienförderung im anderen Staat nicht aufgrund des in Art. 68 Abs. 3 der VO Nr. 883/2004 vorgeschrieben Verfahrens erfolgt, kommt eine nachträgliche Anrechnung der im anderen Staat gezahlten Familienförderung nach § 70 Abs. 2 EStG oder § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO in Betracht.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
FAAAH-16242

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