Abgrenzung zwischen Gewerbebetrieb und privater
Vermögensverwaltung bei einem Goldhandel; Steuerstundungsmodell im Sinne
des § 15b EStG
Leitsatz
Ein “vorgefertigtes Konzept“ im Sinne des § 15 b EStG setzt voraus, dass das Geschäftsmodell abstrakt auf eine Vielzahl von
Steuerpflichtigen ausgerichtet ist und sich nicht an den individuellen Interessen und Merkmalen eines einzelnen Steuerpflichtigen
orientiert.
Eine gewerbliche Tätigkeit ist bei einem Goldhandel mit weniger als einer Transaktion im Monat regelmäßig auszuschließen.
Bei Goldbarren handelte es sich um keine Wertpapieren vergleichbare verbriefte Forderung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 4 EStG.
§ 42 AO ist neben § 15 b EStG, der die Problematik von Verlusten im Zusammenhang mit Steuerstundungsmodellen abschließend
regelt, nicht anwendbar.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2019 S. 1361 Nr. 21 EAAAH-15762
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.