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NWB Nr. 48 vom Seite 3875 Fach 3 Seite 9571

Entnahme durch Verstoß gegen Wettbewerbsverbot?

von Dr. Arno Bordewin, Richter am BFH, München

- (BStBl II S. 637) -

I. Sachverhalt

Gesellschafter der X-KG sind die X-GmbH als Komplementärin und Geschäftsführerin und Frau X als Kommanditistin. Alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer der GmbH ist Herr X. In der Gesellschafterversammlung hat die GmbH neun, die Kommanditistin drei Stimmen. Im Jahre 1983 beteiligte X sich an einer OHG, die ebenso wie die KG kosmetische Erzeugnisse herstellte. X leistete seine Einlage vereinbarungsgemäß in der Weise, daß er sein technisches Know-how sowie den Aufbau einer neuen Produktkette in die OHG einbrachte. Das FA war der Auffassung, X habe durch die Einbringung in die OHG Know-how aus der KG entnommen. Die Entnahme sei mit dem Teilwert zu bewerten. Das FG gab der Klage der KG statt und ließ die Revision zu (EFG 1994 S. 388). Der BFH wies die Revision des FA als unbegründet zurück.

II. Entscheidungsgründe

1. Entgegen der Auffassung des FA sei es nicht zur Entnahme eines WG ”Know-how” aus der KG gekommen. Sehe man von der Leistungs- und der Nutzungsentnahme ab, so stelle sich das Wesen der Entnahme i. S. des § 4 Abs. 1 Satz 2 EStG in der Weise dar, daß ein WG aus dem BV in das Privatvermögen oder einen anderen Betrieb des Stpfl. überführt we...