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NWB Nr. 42 vom Seite 3319 Fach 3 Seite 9553

Vermietung einer Wohnung an unterhaltsberechtigtes Kind

von Arnold Obermeier, Richter am FG, Herrsching

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I. Sachverhalt und Problemstellung

Die Kl. sind Eigentümer eines Zweifamilienhauses, in dem sie eine Wohnung selbst bewohnen. Die andere Wohnung vermieteten sie von 1984 bis zum Sommersemester 1987 an ihre damals studierende Tochter und ab dem an ihren Sohn, der im Mai zuvor sein Abitur bestanden hatte. Die monatliche Miete betrug 480 DM (Tochter) bzw. 500 DM (Sohn). Die Kl. zahlten ihren Kindern monatlich 1 000 DM als Unterhalt. Die Miete zahlten die Kinder aus den Mitteln einer Schenkung der Eltern in Höhe von jeweils 20 000 DM. Das Geld war der Tochter im Frühjahr 1984 und dem Sohn im Oktober 1987 gezahlt worden.

Problematisch war, ob der Mietvertrag der Besteuerung zugrunde gelegt werden kann und damit die sog. große Übergangsregelung des § 52 Abs. 21 Satz 2 EStG anzuwenden ist. FA und FG verneinten diese Frage. Die Revision führte zur Aufhebung des FG-Urt. und zur Zurückverweisung der Sache an das FG.

II. Entscheidungsgründe

1. Fallgruppen für Vermietung an nahe Angehörige

a) Zahlung der Miete aus Barunterhalt der Eltern

Die Vermietung einer den Eltern gehörenden Wohnung an ihr volljähriges Kind, das die Miete aus dem von den Eltern geleisteten Barunterhalt zahlen m...BStBl II S. 604