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Steuern mobil Nr. 5 vom

Track 08 | Einkünfte aus Kapitalvermögen: Anerkennung von Verlusten aus Knock-out-Zertifikaten

Hat ein Steuerpflichtiger in Knock-Out-Zertifikate investiert, die durch Erreichen der Knock-Out-Schwelle verfallen, kann er den daraus resultierenden Verlust seit 2009 im Rahmen seiner Einkünfte aus Kapitalvermögen abziehen. Mit diesem Urteil setzt der BFH seine Rechtsprechung fort, wonach seit der Einführung der Abgeltungsteuer grundsätzlich sämtliche Wertveränderungen im Zusammenhang mit Kapitalanlagen zu erfassen sind. Dies gilt gleichermaßen für Gewinne und Verluste.

Damit kommen wir zu den Einkünften aus Kapitalvermögen. Die Finanzverwaltung hat einmal mehr Schiffbruch erlitten, was die steuerliche Anerkennung von Verlusten betrifft.

Hat ein Steuerpflichtiger in Knock-Out-Zertifikate investiert, die durch Erreichen der Knock-Out-Schwelle verfallen, kann er nach der seit geltenden Rechtslage den daraus resultierenden Verlust im Rahmen seiner Einkünfte aus Kapitalvermögen abziehen. Auf die Einordnung als Termingeschäft kommt es dabei nicht an. – Das hat aktuell der Bundesfinanzhof entschieden und damit der Auffassung des Bundesfinanzministeriums widersprochen.

Mit dem neuen Urteil setzt der BFH seine Rechtsprechung fort, wonach seit der Einführung der Abgeltungsteuer gr...