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Steuern mobil Nr. 5 vom

Track 27 | Verlustabzug: Altersentlastungsbetrag erhöht negative Summe der Einkünfte

Der Altersentlastungsbetrag ist bei der Verlustfeststellung auch dann zu berücksichtigen, wenn sich ein nicht ausgeglichener Verlust hierdurch weiter erhöht. Das FG Köln hat damit der Auffassung in den EStR widersprochen, wonach bei § 10d EStG bei einer negativen Summe der Einkünfte weder der Altersentlastungsbetrag nach § 24a EStG noch der Freibetrag für Land- und Forstwirte nach § 13 Abs. 3 EStG noch der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende nach § 24b EStG zu berücksichtigen sind.

Ein interessantes Verfahren zum Altersentlastungsbetrag ist beim Bundesfinanzhof ebenfalls neu anhängig.

Der Hintergrund ist bekannt: Gemäß § 24a EStG erhalten Steuerpflichtige, die zu Beginn des Kalenderjahres das 64. Lebensjahr vollendet haben, einen Altersentlastungsbetrag – für bestimmte Einkünfte, die im Gegensatz zu Leibrenten und Versorgungsbezügen grundsätzlich in voller Höhe zu versteuern sind. So soll die Besteuerung von Altersbezügen harmonisiert werden. Der Altersentlastungsbetrag wird schrittweise abgeschmolzen. Der jeweilige Betrag wird dabei eingefroren und gilt für spätere Veranlagungen fort. Die Vergünstigung entfällt ganz für Steuerpflichtige, die erstmals in 2040 die Voraussetzungen erfüllen würden. Also dann, wenn die nachgelagerte Besteuerun...