Praxishandbuch für Lohnabrechnungen
2. Aufl. 2019
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VI. Eintritt eines Arbeitnehmers
Bei einem Neueintritt eines Arbeitnehmers sind vom Arbeitgeber eine Vielzahl von Unterlagen einzufordern. Diese sind Grundlage der späteren Abrechnung und unverzichtbar für eine ordnungsgemäße Erstellung der Entgeltabrechnung.
Folgende Unterlagen sind vor Aufnahme der Tätigkeit einzureichen:
Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) bzw. Steuerabzugsbescheinigung,
Sozialversicherungsnummer oder Sozialversicherungsausweis,
bei ausländischen Arbeitnehmern die Aufenthaltserlaubnis und die Arbeitserlaubnis,
Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse oder
Bescheinigung über eine private Mitgliedschaft in der Krankenversicherung oder
Bescheinigung über eine freiwillige Mitgliedschaft in der Krankenversicherung,
Urlaubsbescheinigungen und ggf. Bildungsurlaubsbescheinigungen,
Bescheinigung über bereits genommene Elternzeit,
Nachweise über vermögenswirksame Leistungen,
Nachweise über betriebliche Altersversorgung,
Nachweise über vorliegende Pfändungen.
Die vorgelegten Unterlagen sind für die Dauer des Arbeitsverhältnisses aufzubewahren und nach Beendigung an den Arbeitnehmer auszuhändigen.
1. Lohnsteuerabzugsmerkmale
Seit der Einführung von ELStAM zum muss jeder Arbeitgeber di...