Praxishandbuch für Lohnabrechnungen
2. Aufl. 2019
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I. Grundlagen
Mandanten können in vielfältigster Form als Arbeitgeber auftreten. Dabei sind nicht nur Unternehmen Arbeitgeber, auch in privaten Haushalten werden Arbeitnehmer beschäftigt. Grundlage für ein Arbeitsverhältnis ist in den meisten Fällen ein schriftlicher Arbeitsvertrag. Arbeitsverträge i. S. des § 611 BGB sind sog. Dienstverträge. Mit Wirkung zum regelt zusätzlich der § 611a BGB den Begriff des Arbeitnehmers und das Vorliegen eines Arbeitsvertrags. Beide Vertragsparteien verpflichten sich auf den zugesagten Dienst.
Für einen Arbeitsvertrag besteht Formfreiheit. Allerdings werden in den meisten Fällen Arbeitsverträge schriftlich abgefasst, obwohl dies gesetzlich nicht vorgeschrieben ist. Eine Ausnahme stellt hier das befristete Beschäftigungsverhältnis dar, welches immer schriftlich vereinbart werden muss. Wird bei einem Mandanten ein Arbeitnehmer befristet beschäftigt, muss der Mandant daher mit dem Arbeitnehmer einen schriftlichen Arbeitsvertrag abschließen. Beachte bitte auch, dass ein Ausbildungsverhältnis immer ein besonderes Arbeitsverhältnis ist, das zudem auch in seiner Dauer befristet ist. Daher muss auch ein Ausbildungsvertrag immer schriftlich vereinbart werden. Zum Teil müssen ...