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Track 09-10 | Umsatzsteuer: EuGH schränkt Sollbesteuerung bei Ratenzahlung ein
Der EuGH hat die Sollbesteuerung, nach der die Umsatzsteuer mit der Ausführung der Leistung entsteht, bei Ratenzahlungen eingeschränkt. Danach gilt die Sollbesteuerung bei Ratenzahlungen für Dienstleistungen dann nicht, wenn die Raten vertragsgemäß über mehrere Jahre gezahlt werden sollen. Es liegt nun am BFH, die nicht leicht verständliche EuGH-Entscheidung umzusetzen und deutlich zu machen, in welchen Fällen die Sollbesteuerung nicht gilt.
Nicht fehlen darf auch eine wichtige Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zur Umsatzsteuer. Der EuGH hat die Sollbesteuerung eingeschränkt, nach der die Umsatzsteuer mit der Ausführung der Leistung entsteht. Danach gilt die Sollbesteuerung bei Ratenzahlungen für Dienstleistungen dann nicht, wenn die Raten vertragsgemäß über mehrere Jahre gezahlt werden sollen.
Ihren Mandanten erläutern Sie die Hintergründe am besten so: Bei der Sollbesteuerung entsteht die Umsatzsteuer mit der Ausführung der Lieferung oder der Dienstleistung. Unabhängig davon, wann der Kunde bezahlt. Im Ergebnis muss der Unternehmer die Umsatzsteuer vorfinanzieren. Anders ist dies bei der Istbesteuerung . Diese kommt nur auf Antrag in Betracht. Insbesondere bei kle...