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Track 13 | Vermietung: Vergleichsmiete bei verbilligter Überlassung von Gewerbeobjekten
Die ortsübliche Vergleichsmiete zur Feststellung der verbilligten Vermietung eines Gewerbeobjekts darf nicht durch ein Sachverständigengutachten nach der EOP-Methode bestimmt werden. Mit dieser Methode wird aufgrund statistischer Annahmen die von einem normal qualifizierten Betreiber zu erwirtschaftende Pacht ermittelt. Wie der BFH aktuell entschieden hat, kann so der Markt allenfalls global abgebildet werden. Das Gesetz verlangt aber, auf den örtlichen Markt zu blicken.
Der Bundesfinanzhof hat sich aktuell auch mit der Frage befasst: Wie ist die ortsübliche Marktmiete zu ermitteln, wenn Gewerbeobjekte vermietet oder verpachtet werden?
Bei der verbilligten Vermietung von g ewerb lich genutzten O bjekten gilt ein Aufteilungsgebot. Die Aufwendungen, die anteilig auf die unentgeltliche Überlassung entfallen, können bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung nicht als Werbungskosten abgezogen werden. Die 66 %-Grenze kommt hierbei nicht zur Anwendung. Diese gilt nach § 21 Abs. 2 EStG nur bei der Überlassung zu Wohnzwecken.
Bei der Prüfung, ob eine verbilligte Vermietung vorliegt, ist die vereinbarte Miete der ortsüblichen Marktmiete gegenüberzustellen. Gibt es aufg...